Inklusion
Seit 2 Jahren hat jedes Kind mit einem besonderen Förderbedarf in Baden Württemberg ein Recht auf eine Beschulung an einer allgemeinen Schule. Dann sollte sichergestellt werden, dass für dieses Kind auch die notwendigen Unterstützungsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Diese Unterstützung muss durch Sonderpädagogen gewährleistet werden.
Die Bischof von Lipp Schule SBBZ Außenstelle Weikersheim hat im vergangenen Jahr einen Vertrag mit der GMS Weikersheim geschlossen. Dieser Vertrag ist eine Fortführung und Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zunächst mit der Hauptschule Weikersheim und jetzt mit der GMS Weikersheim seit dem Jahr 2000. In den Jahren haben sich Strukturen des gegenseitigen Vertrauens und Unterstützung entwickelt. Auf dieser Basis entstehen für Schüler gute Entwicklungsmöglichkeiten und Lernchancen.
In der Zusammenarbeit mit der Bischof von Lipp Gemeinschaftsschule entwickeln wir inklusive Setting für Mulfinger Kinder und Jugendliche.