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Hinweisgeberschutzgesetz
Die „EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (EU-Whistleblowing-Richtlinie 2019/1937) trat am 16.12.2019 in Kraft.
Sie gibt Mindestanforderungen für den Schutz von Hinweisgebern (sog. „Whistleblowern“) vor und soll Anreize schaffen, Rechtsverstöße zu melden.
Als Träger unserer Einrichtung folgen wir den entsprechenden Vorgaben.
Über folgende Kontaktwege haben Sie die Möglichkeit einer neutralen Stelle innerhalb der St. Josefspflege Mulfingen gGmbH einen Missstand zu melden.
Diese Aufgabe wird Frau Haag und Frau Riedel aus der Personalabteilung übernehmen:
Telefon: 07938 90 31 99
Mail: hinweisgeber(at)josefspflege(dot)de
Wir gehen jedem Hinweis nach und bitten Sie deshalb diese Anlaufstelle verantwortungsvoll zu nutzen.
Betrifft Ihr Anliegen etwas, das Sie auch mit Mitarbeitenden und deren Vorgesetzten direkt klären können? Dann gehen Sie bitte zunächst diesen Weg.