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Katholische Freie Schule,
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Tel. 07938 / 9031-60
Fax 07938 / 9031-50
bvl-hs-rs(at)josefspflege(dot)de

Die Kommunikationsprüfung

1.1 Ziel der Kommunikationsprüfung
In der Kommunikationsprüfung sollen kommunikative Kompetenzen situations-, anwendungs- und partnerbezogen nachgewiesen werden. Persönliche Begegnungen sollen sprachlich gestaltet, auf Sprache soll reagiert werden. Weiterhin sollen Inhalte weitergegeben, Ergebnisse präsentiert und Sachverhalte bzw. Standpunkte diskutiert sowie sprachlich vermittelt werden.

 
1.2 Durchführung der Kommunikationsprüfung
Der Zeitpunkt für die Kommunikationsprüfung wird vom Kultusministerium festgesetzt.
Die Kommunikationsprüfung umfasst verpflichtend folgende Teile:

Monologisches Sprechen (Präsentation des Schwerpunktthemas);

Dialogisches Sprechen (kommunikativ-situative Aufgabenformen);

Sprachmittlung

 

Die Schüler_innen werden vom Fachausschuss einzeln oder zu zweit geprüft. Die Prüfung wird von der Fachlehrkraft der Klasse und einer weiteren von der Schulleitung bestimmten Fachlehrkraft abgenommen.
Der zeitliche Rahmen umfasst pro Schülerin bzw. Schüler ca. 15 Minuten, wobei die drei Prüfungsteile in etwa den gleichen zeitlichen Umfang haben. Die drei Prüfungsteile sind in der festgelegten Reihenfolge ohne Pause zu absolvieren. Für die einzelnen Prüfungsteile ist keine Vorbereitungszeit vorgesehen. Es erfolgt eine individuelle Leistungsfeststellung.
 

Direkt im Anschluss an die Kommunikationsprüfung setzen die beteiligten Lehrkräfte die Note auf der Grundlage des Kriterienkatalogs und der Notentabelle fest und teilen diese unmittelbar der Schülerin bzw. dem Schüler auf Wunsch mit. Anforderungen und Bewertungskriterien der Kommunikationsprüfung werden im Vorfeld der Prüfung bekannt gegeben. Eine Niederschrift der Kommunikationsprüfung wird angefertigt und verbleibt bei den Prüfungsunterlagen.

 
2. Prüfungsinhalte
2.1. Monologisches Sprechen (Präsentation des Schwerpunktthemas)
Ziel

Bei der Präsentation des Schwerpunktthemas soll selbstständig ein Thema erarbeitet bzw. strukturiert und verständlich und anschaulich dargestellt und erläutert werden.
Inhaltliche Gestaltung
Das Thema wird von der Schülerin bzw. dem Schüler gewählt und mit der Fachlehrkraft abgestimmt. Es basiert auf den Erfahrungen und Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie auf Themen aus dem Unterricht. Es muss den Standards für inhaltsbezogene Kompetenzen (soziokulturelles Orientierungswissen / Themen) der Klassenstufen 7 -10 entsprechen.
Die Präsentation erfolgt in zusammenhängender und freier Rede (Stichworte als Gedankenstützen sind erlaubt). Werden die Schülerinnen und Schüler zu zweit geprüft, können sie jeweils ein eigenes Thema präsentieren. Es ist ebenfalls möglich, dass die Präsentationen zu einem gemeinsamen übergeordneten Thema gehalten werden, solange klar erkennbar ist, welche Schülerin bzw. welcher Schüler für welchen Teil der Präsentation verantwortlich ist. Im Anschluss an die Präsentation sind kurze themenbezogene Rückfragen möglich.
 

2.2. Dialogisches Sprechen
Ziel

Bei kommunikativen und situativen Aufgabenformen steht die freie Sprachproduktion im Vordergrund. In der Fremdsprache soll spontan und situationsbezogen agiert und reagiert werden.
Inhaltliche Gestaltung
Dies soll in möglichst realitätsnahen Dialogen erfolgen, wobei Kommunikationssituationen von der Fachlehrkraft der Klasse vorgegeben werden. Die Kommunikationssituationen dürfen nicht wortgleich im Unterricht einstudiert werden.
 

2.3. Sprachmittlung
Ziel

In diesem Prüfungsteil soll in zweisprachigen Alltagssituationen mündlich zu Themen der Lebenswelt und des persönlichen Interesses interkulturell angemessen und adressatengerecht kommuniziert werden.
Inhaltliche Gestaltung
Inhalt dieses Prüfungsteils ist das sinngemäße Vermitteln und nicht das wortgenaue Übersetzen. Bei der Bewertung der in die Fremdsprache übertragenen Äußerung kommt es in erster Linie auf die Verständlichkeit und nicht auf die sprachliche Korrektheit an.

 

3. Bewertung der Leistung in der Kommunikationsprüfung
Die drei Teile der Kommunikationsprüfung werden gemäß des vorgegebenen Kriterienkatalogs mit Punkten bewertet.

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